Headervisual
Energieberatung

Mit Eingabe Ihrer PLZ finden wir für Sie den nächsten Energieberater.

Aktuelle Termine

    24.05.2013,München: Baubegleitung in der Praxis 2

    Achtung: Das Seminar findet im EineWeltHaus statt!

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    07.-08.06.2013, Hannover: Internationales Buildair-Symposium

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    07.06.2013: Exkursion für Mitglieder nach Kaufbeuren

    EFG Sandler stellt Heiztechnik vor

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    06.-07.06.2013, München: Seminar zum KfW-Programm 159

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    11.06.2013: Technikstammtisch

    Einführung in die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

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Markenrechte der Blower Door GmbH

Blower Door GmbH setzt Markenrechte durch

Die Blower Door GmbH in Springe teilt mit, dass sie seit 1998 europaweit Eigentümer der Wormarke BLOWER DOOR (in jeder Schreibweise) ist. Die Benutzung des Begriffes ist auf Webseiten und in Flyern, Werbung und Publikationen nur noch zulässig, wenn sie in Verbindung mit Geräten der BLOWER DOOR GmbH gebraucht wird, als von Kunden des Rechteinhabers.

Der BAYERNenergie e.V. empfiehlt allen Mitgliedern, den Begriff (als Kunde des Rechteinhabers) entweder nur in Verbindung mit der Abbildung einer BLOWER DOOR (= Minneapolis BLOWER DOOR egal welcher Typ) zu verwenden oder aber durch gleichwertige Begriffe wie  "Differenzdruckmessung", "Luftdichtheitsprüfung", "Leckageortung" o.ä. zu verwenden.

Nach Prüfung der Wortmarke weist der Vorstand speziell darauf hin, dass sich der Markenschutz sowohl auf das Prüfgerät wie auch auf die Dienstleistung bezieht. Gemäß Auskunft der BLOWER DOOR GmbH haben bereits 30 Kollegen eine Aufforderung zur Unterlassung der Weiterverwendung des Begriffs erhalten.

Der Vorstand lässt derzeit die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens prüfen; insbesonders unter dem Aspekt, dass von dem Markenrecht (dessen Bestand vom Patentamt bereits bestätigt wurde) seit 1998 kein aktiver Gebrauch gemacht wurde und sich der Begriff "BLOWER DOOR Test" für die Dienstleistung im Technischen Sprachgebrauch durchgesetzt hat. Dessen ungeachtet sollte jedes Mitglied, welches nicht Kunde des Rechteinhabers ist, zur Vermeidung von kostgenpflichtigen Unterlassungserklärungen auf den Begriff im Internet, werblich und in Publikationen gleich welcher Art vorläufig bis zu einer diesbezüglichen Entscheidung verzichten.

Dipl.-Ing. FH Michael Pils
Vorstandsmitglied BAYERNenergie e.V.

 

Dies ist die offizielle im Internet vom GF der BLOWER DOOR GmbH Herrn Simons veröffentlichte Stellungnahme zum Thema:

"In den letzten Tagen ist es zu Diskussionen bezüglich der Wortmarke BlowerDoor gekommen. Mit diesem Beitrag möchten wir versuchen zur Klärung beizutragen. Der Begriff "BlowerDoor" ist seit Januar 1998 beim Deutschen Patentamt als Wortmarke für die BlowerDoor GmbH eingetragen. Unverändert kann jeder den Begriff "BlowerDoor" nutzen, wenn der Bezug zum MessSystem Minneapolis BlowerDoor hergestellt wird. Das schließt auch Begriffe wie z. B. Blower-Door-Messung ein. Der Bezug zwischen den Wortschöpfungen (BlowerDoor, Blower-Door, Blowerdoor usw.) kann idealerweise z. B. durch eine Abbildung des MessSystems Minneapolis BlowerDoor hergestellt werden. Wir hoffen, etwas mehr zur Klärung beigetragen zu haben, bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen allen gute Geschäfte mit dem Thema Luftdichtheit. Wir stehen Ihnen für Rückfragen oder auch ein persönliches Gespräch gerne zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Ing. Paul Simons
-Geschäftsführer BlowerDoor GmbH-"