Markenrechte der Blower Door GmbH
Blower Door GmbH setzt Markenrechte durch
Die Blower Door GmbH in Springe teilt mit, dass sie seit 1998
europaweit Eigentümer der Wormarke BLOWER DOOR (in jeder
Schreibweise) ist. Die Benutzung des Begriffes ist auf Webseiten und
in Flyern, Werbung und Publikationen nur noch zulässig, wenn sie in
Verbindung mit Geräten der BLOWER DOOR GmbH gebraucht wird, als von
Kunden des Rechteinhabers.
Der BAYERNenergie e.V. empfiehlt allen Mitgliedern, den Begriff (als
Kunde des Rechteinhabers) entweder nur in Verbindung mit der
Abbildung einer BLOWER DOOR (= Minneapolis BLOWER DOOR egal welcher
Typ) zu verwenden oder aber durch gleichwertige Begriffe wie
"Differenzdruckmessung", "Luftdichtheitsprüfung", "Leckageortung"
o.ä. zu verwenden.
Nach Prüfung der Wortmarke weist der Vorstand speziell darauf hin,
dass sich der Markenschutz sowohl auf das Prüfgerät wie auch auf die
Dienstleistung bezieht. Gemäß Auskunft der BLOWER DOOR GmbH haben
bereits 30 Kollegen eine Aufforderung zur Unterlassung der
Weiterverwendung des Begriffs erhalten.
Der Vorstand lässt derzeit die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens
prüfen; insbesonders unter dem Aspekt, dass von dem Markenrecht
(dessen Bestand vom Patentamt bereits bestätigt wurde) seit 1998
kein aktiver Gebrauch gemacht wurde und sich der Begriff "BLOWER
DOOR Test" für die Dienstleistung im Technischen Sprachgebrauch
durchgesetzt hat. Dessen ungeachtet sollte jedes Mitglied, welches
nicht Kunde des Rechteinhabers ist, zur Vermeidung von
kostgenpflichtigen Unterlassungserklärungen auf den Begriff im
Internet, werblich und in Publikationen gleich welcher Art vorläufig
bis zu einer diesbezüglichen Entscheidung verzichten.
Dipl.-Ing. FH Michael Pils
Vorstandsmitglied BAYERNenergie e.V.
Dies ist die offizielle im Internet
vom GF der BLOWER DOOR GmbH Herrn Simons veröffentlichte
Stellungnahme zum Thema:
"In den letzten Tagen ist es zu Diskussionen bezüglich der
Wortmarke BlowerDoor gekommen. Mit diesem Beitrag möchten wir
versuchen zur Klärung beizutragen. Der Begriff "BlowerDoor" ist
seit Januar 1998 beim Deutschen Patentamt als Wortmarke für die
BlowerDoor GmbH eingetragen. Unverändert kann jeder den Begriff
"BlowerDoor" nutzen, wenn der Bezug zum MessSystem Minneapolis
BlowerDoor hergestellt wird. Das schließt auch Begriffe wie z.
B. Blower-Door-Messung ein. Der Bezug zwischen den
Wortschöpfungen (BlowerDoor, Blower-Door, Blowerdoor usw.) kann
idealerweise z. B. durch eine Abbildung des MessSystems
Minneapolis BlowerDoor hergestellt werden. Wir hoffen, etwas
mehr zur Klärung beigetragen zu haben, bedanken uns für Ihr
Verständnis und wünschen allen gute Geschäfte mit dem Thema
Luftdichtheit. Wir stehen Ihnen für Rückfragen oder auch ein
persönliches Gespräch gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Ing. Paul Simons
-Geschäftsführer BlowerDoor GmbH-"
